Ärzte möchten den behandlungssuchenden Menschen in ihr Zentrum stellen. Mit diesem Ziel sind vielfältige rechtsrelevante Vorgaben verbunden, die mit der Arbeit in einer Klinik oder Praxis, sei es angestellt oder in der eigenen, bestehen.


In allen rechtlichen Fragestellungen, wie berufsrechtliche, haftungsrechtliche (Behandlungsfehler), vertragsrechtliche (Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis) oder gebührenrechtliche (Kostenerstattung, GOÄ oder EBM) berate und vertrete ich umfassend und vielfach als ständiger Begleiter Ärzte, Praxen und Kliniken.


Ärzte müssen heute konkurrenzfähige Dienstleister sein. Dazu verteidige ich die entwickelte Identität im Außenauftritt, Marken- und Urheberrechte sowie deren Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).