kosten


Elementare Unterschiede der Regelungen bestehen zwischen den Kostenträgern, der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherung und den Trägern von Beihilfe und Heilfürsorge. Für Unerfahrene vielfach undurchdringbar. Dieses gilt vor allem, wenn ein Paar Ansprüche gegenüber mehreren Versicherungen geltend machen könnte, weil zum Beispiel beide Partner entweder nicht im selben System versichert sind oder die Behandlung beider verursachen (Mitverursachung) und dadurch Zuordnungsprobleme entstehen. In den meist komplexen Konstellationen ist es für Unerfahrene sehr schwer, durchsichtig den größtmöglichen Teil der Behandlungskosten erstattet zu bekommen. Die Ablehnungsgründe der Kostenträger sind vielfältig und hier gar nicht aufzählbar. Es muß stets der konkrete Einzefall beurteilt werden.
Mein Ziel ist es, die rechtlichen und vielfach existentiellen Belastungen mit einem Paar zu besprechen und danach engagiert und möglichst zeitnah zu beseitigen, damit sich der Blick auf das Ziel der Behandlung konzentrieren kann. Wenngleich ich Paare in ganz Deutschland berate und vertrete ist die räumliche Weite über die Kommunikationsmittel nie ein Problem gewesen.